|
Wer kommt für die Kosten auf?
|
|
|
Wer die Pflege in der Regel bezahlt.
|
|
|
Der Gedanke pflegebedürftig zu werden, ist manchmal von Ängsten begleitet. Eine davon kann sein, wie man die Pflege bezahlen
soll. Es existieren viele Unklarheiten über die Finanzierung ambulanter Pflege. Hier erklären wir Ihnen, wie die Pflege- und
Versorgungsleistungen im Allgemeinen finanziert werden. Wenn Sie darüber hinaus noch Fragen haben, wenden Sie sich gern an
uns.
|
|
|
Grundsätzlich muss der jeweilige Patient für die Kosten aufkommen und vorhandenes Vermögen dafür verwenden. Auch wenn eine
Pflegestufe beantragt und festgestellt wird, reichen die gedeckelten Pauschalen oft nicht aus, um die mit der Pflege verbundenen
Kosten zu decken. Denn die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung.
|
|
|
Zur Finanzierung der anfallenden Pflegekosten wird das eigene monatliche Einkommen (also Renten, Pensionen sowie die Leistungen
aus der Pflegeversicherung je nach Pflegstufe und das eigene, angesparte Vermögen (bis auf einen Selbstbehalt in Höhe von 2600 Euro, bei Ehepaaren 3214 Euro) genutzt. Reichen diese Mittel nicht aus, besteht ein Anspruch auf Sozialhilfe nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches XII (SGB
XII).
|
|
|
|
|
|
Antrag auf Übernahme durch das Amt für Soziale Dienste
|
|
|
Ein so genannter "Antrag auf Übernahme" der ungedeckten Pflegekosten kann beim Amt für Soziale Dienste gestellt werden. Unsere
Mitarbeiter/innen geben Ihnen hierzu die nötigen Adressen und Telefonnummern. Mit dem Amt sind telefonische Terminvereinbarungen
empfehlenswert. Auch ist der Antrag unverzüglich zu stellen. Wir helfen Ihnen gerne! Mit diesem Antrag sind Unterlagen vorzulegen, die Auskunft über die aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
des Pflegebedürftigen geben. Lebt der Ehepartner des Pflegebedürftigen noch in einem eigenen Haushalt, so sind auch von diesem
die entsprechenden Unterlagen vorzulegen. Hier können Sie sich eine Liste mit Unterlagen herunterladen, die bei der Antragsstellung beim Amt für Soziale Dienste mitzubringen
sind.
|
|
| |
Download |
| Was Sie zum Amt für Soziale Dienste mitbringen müssen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|