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Wir kommen zu Ihnen nach Hause und pflegen Sie in ihrer vertrauten Umgebung. Foto: Hellmann
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Pflege- und Versorgungsleistungen
Wir pflegen und versorgen Menschen in ihren eigenen Vier-Wänden
Als ambulanter Pflegedienst können wir in Ihrem Zuhause diese Aufgabenbereiche übernehmen:
Die Grundpflege
Der Begriff "Grundpflege" ist ein Wort aus dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), der so genannten "Pflegeversicherung". Grundpflege
beinhaltet die Bereiche Körperpflege, Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme und Mobilisation von kranken oder alten Menschen.
Im Sozialgesetzbuch XI sind die Bereiche genauer definiert. Grundpflege ist demnach Hilfe
im Bereich der Körperpflege
- das Waschen
- das Duschen
- das Baden
- die Zahnpflege
- das Kämmen
- das Rasieren
- die Darm- oder Blasenentleerung
im Bereich der Ernährung
- das mundgerechte zubereiten der Nahrung
- die Aufnahme der Nahrung
im Bereich der Mobilität
- das Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
- das An- und Auskleiden
- das Gehen
- das Stehen
- das Treppensteigen
- das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Da diese Leistungen von der Pflegeversicherung getragen werden können, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Pflegestufe beantragen. Gern helfen wir Ihnen dabei.
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Hier erklären wir Ihnen auch den Unterschied zwischen bewilligtem Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
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Die Behandlungspflege
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| Unsere examinierten Pflegekräfte erbringen die medizinische notwendigen Leistungen in Ihrem Zuhause. |
Der Begriff "Behandlungspflege" ist ein Wort aus dem Sozialgesetzbuch V (SGB V). Es regelt alle Gesetze zu gesetzlichen Krankenversicherung.
Behandlungspflege meint medizinisch notwendige Leistungen, die Ihnen Ihr Arzt verordnet und die wir für Sie nach seiner Anordnung
durchführen. Dazu gehören Aufgaben wie Blutdruckmessen, Medikamentengabe oder Verbandwechsel, aber auch Leistungen zur Krankenhausverkürzung
(vorzeitige Entlassung aus dem Krankenhaus unter Weiterversorgung durch einen Pflegedienst zu Hause). Diese Leistungen werden größtenteils von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Derzeit (Stand: Mai 2008) beträgt Ihre Zuzahlung 10 Prozent
der Kosten der ersten 28 Kalendertage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr und zusätzlich 10 Euro je Verordnung.
Zur Behandlungspflege gehören:
- Medikamentenverabreichung
- Überwachung von Blutzucker und Temperatur
- Herz-Kreislaufüberwachung
- Injektionen
- Wundversorgung / Verbände
- Dekubitusvorsorge
- Katheter- und Stomaversorgung
- Durchführung und Überwachung von Sonden und Infusionen
- Pflege nach ambulanten Operationen
- Anleitung pflegender Angehöriger
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Ein fester Bestandteil der Behandlungspflege ist die Anleitung von Angehörigen. Die Kosten für diese Anleitung werden von
der Krankenkasse übernommen, wenn die Angehörigen den Wunsch danach haben und der Hausarzt sie verordnet hat. Pflegefachkräfte
zeigen den pflegenden Angehörigen dann zum Beispiel, wie man Insulin spritzt oder Blutzucker misst.
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Die hauswirtschaftliche Unterstützung
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Unsere Mitarbeiter/innen helfen Ihnen auch gern im Haushalt. Foto: Schulz-Colberg.
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Hauswirtschaftliche Unterstützung ist häufig zusätzlich zur Pflege nötig oder gewünscht. Wenn es mit dem Einkaufen oder dem
Putzen nicht mehr so klappt, das Treppensteigen allein sehr schwer fällt oder sogar gefährlich ist, wenden Sie sich gern an
uns. Häufig entsteht so der erste Kontakt zu einem ambulanten Pflegedienst. Diese Leistungen sind teilweise über die Pflegeversicherung zu finanzieren, werden im Allgemeinen aber als Privatleistungen
verabredet. Sprechen Sie uns einfach an.
Typische Leistungen im Haushalt sind:
- Putzen
- Kochen
- Wäsche waschen und Bügeln
- Einkaufen
- Begleitung bei Besorgungen außer Haus
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Die Verhinderungspflege
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Die tägliche Pflege kann für pflegende Angehörige sehr belastend sein. Umso wichtiger ist es, Urlaub von der Pflege machen
zu können. Damit dies nicht nur ein Wunsch bleibt, bietet die Pflegeversicherung die so genannte Verhinderungs- oder Ersatzpflege
an. Eine Ersatzpflegekraft übernimmt dann für bis zu vier Wochen im Kalenderjahr die Pflege im häuslichen Bereich der pflegebedürftigen
Person. Verhinderungspflege stellt neben der Kurzzeitpflege eine weitere Möglichkeit dar, um den Ausfall eines pflegenden Angehörigen durch Urlaub, Krankheit oder Kur zu überbrücken.
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Wenn die pflegende Angehörige/ der pflegende Angehörige ausfällt, besteht Anspruch auf Ersatzpflege, unabhängig davon ob sie
oder er Pflegegeld erhält. Jedoch muss der Angehörige zuvor sechs Monate gepflegt haben. Maximal werden für die Ersatzpflege
pro Kalenderjahr 1.470 Euro gezahlt - unabhängig von der Pflegestufe (Stand: 1. Juli 2008). Für eine Verhinderungspflege sollte bei der Pflegekasse vorab ein Antrag gestellt werden.
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Im selben Kalenderjahr kann sowohl für vier Wochen Verhinderungspflege als auch für vier Wochen Kurzzeitpflege in Anspruch
genommen werden. Bei einem Ausfall der regulären Pflegekraft werden also für maximal acht Wochen im Jahr die Kosten für Betreuung
und Pflege übernommen.
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